Eine Ausweiseinforderung im Rahmen der Einkommenssteuer kann eine Unterbrechungshandlung für die Veranlagungsverjährung der Grundstückgewinnsteuer darstellen. Dies trifft dann zu, wenn die Zuordnung des Grundstückgewinns zum Privatvermögen oder zum Geschäftsvermögen umstritten ist und die Ausweiseinforderung einen klaren Bezug zur steuerlichen Erfassung des Grundstückgewinns hat. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A. verkaufte am 17. Juli 1998 ein Grundstück. In der Folge eröffnete die Gemeindekanzlei Z. am 27. Juli 1998 gegenüber dem Veräusserer das Verfahren zur Berechnung der Grundstückgewinnsteuer.