- Für die Mehrkosten der Unterkunft: Die ortsüblichen Auslagen für ein Zimmer. Bei einer Wohnung sind die Kosten anteilsmässig auf ein Zimmer zu verteilen. - Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung: Fr. 14.- für eine Hauptmahlzeit, somit Fr. 28.- im Tag und bei ganzjährigem Wochenaufenthalt Fr. 6000.- im Jahr. Wenn das Mittagessen durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kantine, Kostenbeitrag, Naturalleistung der Arbeitgeberfirma usw.), wird für diese Mahlzeit nur der halbe Abzug (Fr. 7.-) gewährt, somit gesamthaft Fr. 21.- im Tag und Fr. 4500.- im Jahr.