Das Baugesuch lag vorher vom 5. Januar 2004 bis 25. Januar 2004 öffentlich auf. Die feuerpolizeiliche Stellungnahme der Gebäudeversicherung sowie der Entscheid des Kantonalen Raumplanungsamtes lagen am 21. bzw. 22. Januar 2004 vor und schliesslich datieren die für die Bauausführung verbindlichen Pläne vom 3. bzw. 11. November 2003. Es lässt sich nicht bestreiten, dass lange vor Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück somit ein von der E AG ausgearbeitetes Projekt für die Erstellung des Einfamilienhauses vorlag und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Baubeginn und Baukosten sogar approximativ feststanden.