Ein entsprechendes Angebot für die gemäss Kaufvertrag zu übertragenden Arbeiten wurde somit bereits vor Abschluss dieses Vertrages unterbreitet. Der Umfang der für die Erstellung des Einfamilienhauses notwendigen Baumeister-, Erd- und Gerüstarbeiten war zu diesem Zeitpunkt bereits klar. Der Gemeinderat erteilte den Steuerpflichtigen mit Beschluss vom 4. Februar 2004 die Baubewilligung für die Erstellung des Einfamilienhauses - somit unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages am 21. Januar 2004. Das Baugesuch lag vorher vom 5. Januar 2004 bis 25. Januar 2004 öffentlich auf.