Der Begriff der Sucht im Verkehrsrecht deckt sich nach der Praxis nicht mit dem medizinischen Begriff der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Der Sicherungsentzug ist grundsätzlich auch bei suchtgefährdeten Personen möglich, bei denen ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender regelmässiger Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt (BGE 129 II 86f. Erw. 4.1). 3. - (...) 4. - a) Dem Beschwerdeführer ist zuzustimmen, dass nach bundesgerichtlicher Praxis eine Fahreignungsprüfung grundsätzlich anzuordnen ist, wenn ein Fahrer mehr als 2,5¿ Blutalkoholgehalt aufweist, auch wenn er während der letzten fünf Jahre vor der Trunkenheitsfahrt keine einschlägige Widerhandlung begangen hat.