Dies trifft auch für den Besuch der Kurse beim Sozialberatungszentrum zu. Gerade derartige Kurse und Beratungen sind geeignet, die Alkoholproblematik längerfristig zu bekämpfen. Was die Auflage der dreijährigen Weiterführung der kontrollierten Totalabstinenz und weitere Einnahme von Antabus nach einer allfälligen Wiedererteilung des Führerausweises betrifft, fragt sich, ob die Anordnung einer derartigen Auflage bereits zum heutigen Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Eine dauerhafte erfolgreiche Überwindung einer Alkoholabhängigkeit bedarf regelmässig einer vier bis fünfjährigen Behandlung und Kontrolle (BG-Urteil vom 1.3.2005 Erw. 2.1, 6A.77/2004).