| | Entscheid: | Aus den Erwägungen 2.- a) (...) Die im vorliegenden Fall angefochtene Verfügung betreffend Sicherungsentzug wurde gestützt auf das bis Ende 2004 in Kraft stehende Recht erlassen, weshalb grundsätzlich das alte Recht massgebend ist. Im Folgenden werden somit die gesetzlichen Bestimmungen in der bis 31. Dezember 2004 gültig gewesenen Fassung genannt. b) (...) c) Nach der Rechtsprechung wird eine Trunksucht bejaht, wenn der Betreffende regelmässig soviel Alkohol konsumiert, dass seine Fahrfähigkeit vermindert wird und er diese Neigung zum übermässigen Alkoholgenuss durch den eigenen Willen nicht zu überwinden oder zu kontrollieren vermag.