254 der Steuererklärung) einen Abzug von Fr. 120000.-. Dieser Abzug ist von den Steuerbehörden in der Folge nicht anerkannt worden. Dagegen erhob er Einsprache und verlangte, dass die von ihm im Jahre 2003 an seine geschiedene Ehefrau geleisteten Zahlungen über insgesamt Fr. 115000.- im Steuerjahr 2003 vollumfänglich zum Abzug zuzulassen seien. Nachdem seiner Einsprache kein Erfolg beschieden war, gelangte er ans Verwaltungsgericht.