Es geht darum, das Grundlagenwissen aus sämtlichen Rechtsbereichen in Bezug auf beurkundungsbedürftige Vorgänge sowie über das formelle Beurkundungsverfahren und die Arbeit als Notar zu erlangen. Dass dabei gewisse Rechtsgebiete und Rechtsvorgänge gestreift werden, mit der die Beschwerdeführerin auch in ihrer Tätigkeit als Gemeindeschreiberin (in der Funktion als Substitutin) in Berührung kommt, mag unbestritten sein, doch ist die rechtliche Ausbildung im Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung immer auf die Beurkundungstätigkeit ausgerichtet, was grundsätzlich nicht im Aufgabenbereich einer Gemeindeschreiberin liegt.