Im Gesellschaftsrecht wird das Grundlagenwissen aus notarieller Perspektive erarbeitet, im Güter- und Erbrecht erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über güter- und erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, zudem werden die beurkundungsbedürftigen Geschäfte behandelt. Im Sachenrecht schliesslich wird das Grundlagenwissen aus notarieller Sicht anhand von Parzellierungsbegehren, Kaufverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum, Baurecht, selbständiges und unselbständiges Miteigentum sowie die Anwendung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht erarbeitet.