a-o EGZGB), wobei der Gemeinderat die Erfüllung der Aufgaben auch einer Dienststelle der Gemeindeverwaltung - hier das Teilungsamt - übertragen kann (§ 9 Abs. 3 EGZGB). Für die Tätigkeit als Gemeindeschreiberin sind somit ein solides rechtliches Wissen, daneben aber auch führungsrelevante und ökonomische Kenntnisse notwendig. Gemäss der Verordnung über die Ausbildung zum Gemeindeschreiber oder zur Gemeindeschreiberin besteht denn der Mindestinhalt der Ausbildung auch aus den rechtlichen Elementen Prinzipien des schweizerischen Bundesstaates, Staats- und Gemeinderecht (§ 2 lit. a der Verordnung) Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtspflege (lit.