| | Entscheid: | Die Steuerpflichtige A arbeitet seit anfangs Januar 2003 als Gemeindeschreiber-Substitutin und Leiterin des Teilungsamtes bei der Gemeinde Z. Vom November 2003 bis Juni 2004 besuchte sie den Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung. Vor Verwaltungsgericht war streitig, ob die Kosten für diesen Vorbereitungskurs als Weiterbildungskosten abziehbar sind. Aus den Erwägungen: 1. - (...) Im vorliegenden Fall ist streitig, ob die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Kosten für den Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung als Weiterbildungskosten gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG abziehbar sind oder ob diese nicht abziehbare Ausbildungskosten gemäss Art.