Solche Kosten werden z.T. auch Fortsetzungsausbildungskosten genannt, für eine "Ausbildung", die auf einem bereits erlernten und auch ausgeübten Beruf aufbaut, wie z.B. Meisterprüfung oder Abschluss einer höheren Fachprüfung. Nicht Berufsaufstiegskosten im engeren Sinn sind Ausbildungskosten, die dem Aufstieg in eine eindeutig höhere Berufstellung oder gar dem Umstieg in einen andern Beruf (Berufsaufstiegskosten im weiteren Sinn) dienen (vgl. Urteil M. vom 24.8.2004 Erw. 2 mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung [A 04 101]).