Wollte man genau rechnen, so müssten für jedes Jahr die bisherige Steuereinschätzung überprüft und geändert sowie für jedes Steuerjahr der Steuerbezug der neuen Einschätzung angepasst werden. Eine retrospektive Festsetzung eines Verkehrswertes für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, welche oftmals Jahrzehnte in Familienbesitz waren und Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes gebildet haben, erwiese sich indes als schwierig und mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Etwas Derartiges ist denn auch durch das Gesetz weder vorgesehen noch wurde solches vom Gesetzgeber beabsichtigt.