a DBG - steuerfrei. Die ESTV stellt sich auf den Standpunkt, dass mit dieser Darlehenskonstruktion das Erfordernis, welches für die steuerliche Freistellung der Erträge aus Kapitalversicherungen mit Einmalprämien u.a. eine mindestens fünfjährige Vertragsdauer verlangt, (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG) umgangen wird, indem dadurch sofort nach Versicherungsabschluss mit Hilfe des Darlehenskontos Vorbezüge möglich werden. Sie schliesst darauf, dass der entsprechende Darlehensvertrag einzig der Umgehung der vom Gesetzgeber gesetzten fünfjährigen Frist dient, wie sie als Mindestdauer für den Versicherungsvertrag zu gelten hat.