DBG in Abzug gebracht werden, während die steuerlich anerkannte fremdfinanzierte Einmalprämie zu einem Abzug von Schulden und Schuldzinsen führen würde. Es ist denn auch nicht ersichtlich, dass andere Gründe als die erwarteten Steuervorteile die Beschwerdeführer dazu veranlasst haben, den Abschluss von Einmalprämien-Lebensversicherungen und den Bezug von Policendarlehen in der Weise zu kombinieren, wie sie es getan haben. cc)