Steuerjahr 2002 haben die Darlehenszinsen Fr. 23'645.-- betragen, was gut 30 % ihres in diesem Jahr erzielten Erwerbseinkommens ausmachte. bb) Dass das gewählte Vorgehen tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde, wenn es von der Steuerbehörde hingenommen würde, liegt auf der Hand. So könnte eine selbstfinanzierte Einmalprämie oder die periodische Prämie für eine gleichwertige Versicherung lediglich im Rahmen des betragsmässig begrenzten allgemeinen Versicherungsabzuges gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. g DBG in Abzug gebracht werden, während die steuerlich anerkannte fremdfinanzierte Einmalprämie zu einem Abzug von Schulden und Schuldzinsen führen würde.