So sind von den insgesamt 29 Versicherungspolicen, welche die Steuerpflichtigen bei der X besassen, deren 27 mit einem oder mehreren Darlehen belastet. Werden zudem die anfallenden Darlehenszinsen in Betracht gezogen, die laut Angaben der X jeweils durch Erhöhung der Policendarlehen finanziert werden, wird das während des laufenden Versicherungsvertrages angesammelte Vorsorgekapital weiter geschmälert. Vom Vorsorgezweck her gesehen ist somit die Vorgehensweise der Beschwerdeführer, die für die Finanzierung der Einmalprämien in beträchtlichem Ausmasse Fremdkapital verwendet haben, als wenig sinnvoll zu werten.