2, in: ASA 55,134 f.). b) Mit Blick auf die Prüfung, ob in der Fremdfinanzierung einer Kapitalversicherung mit Einmalprämie eine Steuerumgehung zu erblicken ist, hält das Bundesgericht fest, dass der Abschluss einer solchen Versicherung in verschiedenen Fällen sinnvoll sein kann, in denen der Versicherungsnehmer die Einmalprämie in der Regel aus vorhandenen Mitteln seines Vermögens leistet.