Was die Beschwerdeführerin 2 anbelangt, können dieselben Feststellungen getroffen werden. Auch sie bediente sich zur Begleichung der Einmalprämien der von ihr abgeschlossenen Lebensversicherungen regelmässig ihres Lohnkontos bei der Z-Bank, auf das wiederholt zusätzliche Einzahlungen vorgenommen werden mussten. (...) cc) Alles in allem kann damit festgehalten werden, dass die von den Beschwerdeführern eingereichten Belege ihre Behauptung, dass sämtliche Einmalprämien der seit dem Jahre 1990 bei der X abgeschlossenen Lebensversicherungen vollumfänglich eigenfinanziert worden seien, nicht zu stützen vermögen.