Damit das Lohnkonto für die Zahlungsauslösung ausreichend Deckung aufwies, war eine zusätzliche Einzahlung von Fr. 51'000.-- auf das Konto erforderlich. Solche Überweisungen auf das Lohnkonto, welche in Zusammenhang mit der Bezahlung von Einmalprämien stehen, mussten denn auch, wie den eingereichten Bankbelegen entnommen werden kann, immer wieder vorgenommen werden. Dies war beispielsweise auch im Dezember 2000 der Fall, als der Beschwerdeführer 1 drei Einmaleinlagen über gesamthaft Fr. 67'389.-- überwiesen hat, was eine zusätzliche Einzahlung auf das Lohnkonto von Fr. 35'000.-- nötig machte.