So hat der Beschwerdeführer 1 die Zahlungen der Einmalprämien der von ihm abgeschlossenen Lebensversicherungen, neben der Direkteinzahlung bei der Post, jeweils über sein Privatkonto bei der Z-Bank abgewickelt. Hierbei handelt es sich um sein Lohnkonto. Über dieses Lohnkonto beglich er beispielsweise im Jahre 2001 zwei Einmalprämien über insgesamt Fr. 91'367.--. Allein im Dezember 2001 hatte er, bei einem dannzumaligen Monatslohn von netto Fr. 5'893.75, eine Einmaleinlage von Fr. 70'000.-- zu überweisen. Damit das Lohnkonto für die Zahlungsauslösung ausreichend Deckung aufwies, war eine zusätzliche Einzahlung von Fr. 51'000.-- auf das Konto erforderlich.