Diese Gegenüberstellung legt den Schluss nahe, dass die Policendarlehen der Finanzierung von Einmalprämien für neu abgeschlossene Kapitalversicherungen dienten. Werden die Aufstellungen der X, welche den Zeitraum von 1990-2004 umfassen, in ihrer Gesamtheit betrachtet, ergibt sich, dass die Beschwerdeführer bis zum Ende des vorliegend in Frage stehenden Steuerjahres 2002 Einmalprämien von insgesamt Fr. 736'061.-- geleistet und Policendarlehen von gesamthaft Fr. 495'101.-- bezogen haben. Dass nun diese Policendarlehen nicht für die Finanzierung der Einmaleinlagen verwendet worden sein sollen, dafür gibt es keine Anhaltspunkte.