Den von den Beschwerdeführern in der Folge mit Eingabe vom 10. September 2005 eingereichten Belegen kann mit Blick auf die hier umstrittene Frage, ob die Einmalprämien im Wesentlichen eigen- oder fremdfinanziert bzw. die bezogenen Darlehen für die Finanzierung der Einmalprämien verwendet worden sind, was folgt entnommen werden: aa) Die Einmalprämien der bei der X abgeschlossenen Lebensversicherungen sind von den Steuerpflichtigen jeweils durch Zahlungsauftrag an die Bank oder durch Einzahlung bei der Post bezahlt worden. Bei den eingereichten Unterlagen befinden sich auch zwei Schreiben der X vom 8. September 2005.