Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der einzelnen Lehrgänge ist daher ein Studium an einer Fachhochschule einem universitären Studium gleichzusetzen. Ebenso wenig wie die Kosten für ein Universitätsstudium nach dem Abschluss der Matura als Weiterbildungskosten hätten abgezogen werden können, können auch die Kosten für den Besuch einer höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (heute: Hochschule für Wirtschaft) nach einer kaufmännischen Lehre oder für die Ausbildung eines Feinmechanikers zum Ingenieur HTL bzw. FH steuerlich nicht abgezogen werden (Beusch, Bildungskosten - Eine Analyse der Abgrenzung von Aus- und Weiterbildung anhand neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung, in: