Der Blick auf den Studienplan des Diplomkurses Ingenieur FH in Informatik zeigt, dass sich der Beschwerdeführer durch den Besuch der Fachhochschule und den Abschluss des Diplomstudiums ein breites Wissen hat aneignen können. Er erwarb nebst einem fundierten technischen Fachwissen auch ein umfassendes Wissen in Betriebswirtschaft, Kommunikation, Projektmanagement usw., das weit über das berufsspezifische Wissen eines Informatikers und über das Fachwissen, das für die Ausübung dieses Berufs notwendig ist, hinausgeht.