{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2005-06-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-04-232-A-04-233-2_2005-06-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2652", "Checksum": "177b1c557c3aa60656de978896480c84"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 04 232 A 04 233_2", "2005 II Nr. 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 20.06.2005 A 04 232 A 04 233_2 (2005 II Nr. 22)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "§ 33 Abs. 1 lit. d StG; Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG. 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Es handelt sich dabei um eine Zusatzausbildung auf tertiärer Bildungsstufe. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern\n\n\n| Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2. - (Zusammenfassung der Rechtsprechung und Lehre: siehe Nr. 19) 3. - a) (...) b) Gemäss dem Lehrplan für den berufsbegleitenden Kurs (Stand vom 24.3.2004) umfasst der FH-Diplomstudiengang Informatik diverse Grundlagenfächer, Fachausbildungsfächer sowie Vertiefungsfächer. Im Rahmen der Grundlagenfächer werden den angehenden Ingenieuren in verschiedenen Fächern nebst Mathematik, Stochastik, Numerik usw. auch Kenntnisse in Kommunikation, in Englisch (Minimalziel First Certificate), Informatikrecht sowie über Umwelt und Umwelteinflüsse vermittelt. Weiter beinhaltet der Studiengang Fächer wie Projektmanagement, Informationsübertragungen, Betriebswirtschaft sowie informatikspezifische Fächer. Schliesslich können drei Vertiefungsfächer wie Mikrocomputertechnik, Informationssicherheit oder Multimediatechnik gewählt werden. Zusätzlich hat der Studierende zwei Projektarbeiten zu erstellen sowie sich in ein aktuelles Thema zu vertiefen. Gesamthaft umfasst die Fachausbildung ca. die Hälfte der zu besuchenden Fächer, wobei anzumerken ist, dass Fächer wie Projektmanagement und Betriebswirtschaft im Bereich der Fachausbildung angerechnet werden. Gemäss dem neuen Studienführer überführt die HTA ihre bisherigen Diplomstudiengänge ab Herbst 2005 in einen zweistufigen Bachelor- und Masterabschluss. Die neuen Studiengänge werden modularisiert. Die Module gehören vier inhaltlichen Bereichen an und bestehen aus Kernmodulen, Erweiterungsmodulen, Zusatzmodulen und Projektmodulen. Das Modularsystem ermöglicht es den Studierenden, auch ausgewählte Module aus den anderen Teilschulen der Fachhochschule Zentralschweiz zu besuchen. Es können somit Zusatzmodule im Bereich Kunst und Design oder auch Ökonomie besucht werden. Auch gemäss dem neuen Studienplan vermitteln vor allem die Kernmodule die wesentlichsten Fachkompetenzen. Auf diese Kernmodule entfallen auch nach dem neuen Bachelorsystem ca. 50% des Studienaufwandes. Das Studium wird mit dem weltweit anerkannten akademischen Grad auf Hochschulstufe, dem Bachelor in Science FH, abgeschlossen. c) Der Blick auf den Studienplan des Diplomkurses Ingenieur FH in Informatik zeigt, dass sich der Beschwerdeführer durch den Besuch der Fachhochschule und den Abschluss des Diplomstudiums ein breites Wissen hat aneignen können. Er erwarb nebst einem fundierten technischen Fachwissen auch ein umfassendes Wissen in Betriebswirtschaft, Kommunikation, Projektmanagement usw., das weit über das berufsspezifische Wissen eines Informatikers und über das Fachwissen, das für die Ausübung dieses Berufs notwendig ist, hinausgeht. Wie die Vorinstanz zu Recht geltend macht, ist das Ziel eines Diplomstudiums an einer Fachhochschule, den Studierenden Allgemeinbildung und grundlegendes Wissen zu vermitteln, das sie befähigt, in ihrer beruflichen Tätigkeit Problemlösungen zu entwickeln und anzuwenden, die berufliche Tätigkeit nach den neuesten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft auszuüben, Führungsaufgaben und soziale Verantwortung wahrzunehmen sowie sich erfolgreich zu verständigen, ganzheitlich und Fächer übergreifend zu denken und zu handeln und Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen (vgl. Art. 4 des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen, SR 414.71). Beim Diplomstudium handelt es sich um eine höhere, anwendungsorientierte Ausbildung auf Hochschulstufe, die die Absolventen befähigt, im späteren beruflichen Betätigungsfeld Stellen in Kaderpositionen einzunehmen. Das Fachhochschulstudium vermittelt somit, wie das Universitätsstudium, besonders hochstehende Berufskenntnisse. Es unterscheidet sich von diesem dadurch, dass es nicht vorrangig wissenschaftlich, sondern vorwiegend praxisorientiert ist und eine - zumindest minimale - Berufserfahrung voraussetzt. Das Studium an der HTA setzt denn auch eine abgeschlossene einschlägige Berufslehre und Berufsmatura voraus. Zugelassen werden u.a. aber auch Inhaber einer gymnasialen Maturität mit einem einjährigen einschlägigen Berufspraktikum. Die Frage der vorausgesetzten Berufserfahrung bildet aber vor dem Hintergrund des steuerrechtlichen Weiterbildungsbegriffes gerade kein rechtlich relevantes Unterscheidungsmerkmal. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der einzelnen Lehrgänge ist daher ein Studium an einer Fachhochschule einem universitären Studium gleichzusetzen. Ebenso wenig wie die Kosten für ein Universitätsstudium nach dem Abschluss der Matura als Weiterbildungskosten hätten abgezogen werden können, können auch die Kosten für den Besuch einer höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (heute: Hochschule für Wirtschaft) nach einer kaufmännischen Lehre oder für die Ausbildung eines Feinmechanikers zum Ingenieur HTL bzw. FH steuerlich nicht abgezogen werden (Beusch, Bildungskosten - Eine Analyse der Abgrenzung von Aus- und Weiterbildung anhand neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung, in: Zeitschrift für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht, Newsletter Juni 2004, Ziff. 19 und 33; BG-Urteil M. vom 18.12.2003, 2A.277/2003 mit zahlreichen Hinweisen). Dies hat auch vorliegend für die Kosten des Diplomstudiums eines Informatikers zum Ingenieur FH zu gelten. Gemäss dem neuen Studienreglement dient der Bachelor in Science FH auch als Sprungbrett für ein Masterstudium an einer Fachhochschule oder einer anderen universitären Hochschule. Bereits heute besteht jedoch eine gemeinsame Erklärung des ETH-Rates und des Fachhochschulrates der Erziehungsdirektorenkonferenz, welche den"}