Es fragt sich daher, welche Kenntnisse dem Beschwerdeführer im besuchten Diplomgang Informatik-Ingenieur vermittelt wurden und ob der Diplomkurs auf dem als Informatiker erworbenen Wissen aufbaut und in dieser Tätigkeit auch vorwiegend angewendet werden kann. b) Gemäss dem Lehrplan für den berufsbegleitenden Kurs (Stand vom 24. März 2004) umfasst der FH-Diplomstudiengang Informatik diverse Grundlagenfächer, Fachausbildungsfächer sowie Vertiefungsfächer.