Berufsaufstiegskosten im engeren Sinn und damit abzugsfähig sind demnach Kosten für Weiterbildungen bzw. für den beruflichen Aufstieg, soweit sie dazu dienen, dass der Steuerpflichtige den bisherigen Beruf besser ausüben und den Anforderungen des Berufes besser gerecht werden kann oder allenfalls vom gelernten Fachmann zum Vorgesetzten von einigen wenigen Berufskollegen befördert wird. Solche Kosten werden zum Teil auch Fortsetzungsausbildungskosten genannt, für eine "Ausbildung", die auf einem bereits erlernten und auch ausgeübten Beruf aufbaut, wie z.B. Meisterprüfung oder Abschluss einer höheren Fachprüfung.