Die Klasse ist somit der Wert, der namentlich das Verhältnis des Grundstücks zum bestimmten Werk wiedergibt und insofern den konkreten Vorteil zum Ausdruck bringen soll. Der Zahlenwert des Grundmasses des beitragspflichtigen Grundstücks multipliziert mit der Klassenzahl ergibt dann die Anzahl Teilereinheiten (§ 10 Abs. 1 PV). Die Klasseneinteilung wurde vorliegend so gewählt, dass die Perimeter aller drei Strassengenossenschaften als gemeinsamer Kostenteiler angewendet werden können. In allen drei Kostengruppen wurde für die Bestimmung der Klassenzahl auf die Benutzerlänge abgestellt, wobei pro 150 Meter Länge eine Klasse zugeteilt wurde.