Laut Ausführungen des Beschwerdeführers resultiert bei dem erzielten Kaufpreis, wenn dasselbe Bewertungsschema angewandt wird, ein Quadratmeterpreis von Fr. 537.--. Auf derselben Grundlage habe er anhand eines geschätzten Quadratmeterpreises von Fr. 200.-- den hypothetischen Verkaufspreis ohne Amelioration, Bepflanzung und Seezugang berechnet, was einen Betrag von Fr. 794'765.-- ergeben habe. Der kalkulatorische, durch die Nutzbarmachung des Seezuganges entstandene Mehrwert des Grundstückes betrage demnach rund Fr. 450'000.--.