Sie ergab einen Verkehrswert der Liegenschaft von mindestens Fr. 1'200'000.--, wobei für die Hausgrund- und Korridorfläche zum See/Steg inkl. Zufahrt ein Quadratmeterpreis von Fr. 500.-- eingesetzt wurde. Der Schätzer bemerkte, dass dieser Landwert in Zusammenhang mit den bestehenden Fischerei-, Bade- und Fahrrechte für Motor- und Ruderboote stehe und er sich ohne diese Rechte erheblich reduzieren würde. Laut Ausführungen des Beschwerdeführers resultiert bei dem erzielten Kaufpreis, wenn dasselbe Bewertungsschema angewandt wird, ein Quadratmeterpreis von Fr. 537.--.