Diese Liste, welche vom 16. Juni 2003 datiert, wurde der Gemeindeverwaltung Z seitens des Beschwerdeführers zusammen mit seiner Selbsteinschätzung am 5. bzw. 6. September 2003 eingereicht. Wie den handschriftlichen Notizen der Veranlagungsbehörde entnommen werden kann, welche diese in der Folge auf dem Selbsteinschätzungsformular angebracht hat, wurde der in Bezug auf das Mobiliar geltend gemachte Betrag von Fr. 50'000.-- offenbar vorerst vollumfänglich anerkannt. Gleichwohl ist der Wert der Möbel und Gerätschaften in der Veranlagungsverfügung vom 28. April 2004 auf pauschal Fr. 15'000.-- herabgesetzt worden, ohne dass dies näher begründet worden wäre.