Bei der Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrages sei eine ausführliche Inventarliste als Teil der Kaufdokumentation vorgelegt worden und die beiden Vertragsparteien hätten ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Bewertung der Fahrhabe bekundet. Der besagten Inventarliste kann entnommen werden, dass diverse Einrichtungsgegenstände, geordnet nach Standort, sowie das Zubehör (Rasenmäher, Werkzeuge, Waschmaschine etc.) einzeln bewertet worden sind, wobei die Summe der Einzelbewertungen den Betrag von Fr. 57'350.-- ergeben hat.