Die durch den Beschwerdeführer 1 eingegangenen Verpflichtungen hätten lediglich eine Sicherheit dargestellt, dass er sich nicht trotz der erfolgten Entschädigung gegen das Bauvorhaben stellen konnte. Dass ihre Liegenschaft durch das mittlerweile realisierte Erweiterungsprojekt eine Wertverminderung erlitten habe, suchen die Beschwerdeführer u.a. auch durch Photos zu belegen. b)