Entschädigungszahlungen, welche nun aber ausschliesslich einen korrelierenden Vermögensabgang ausgleichen, stellen jedoch mit Blick auf die Reinvermögenszugangstheorie bzw. die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kein steuerbares Einkommen dar (vgl. Reich, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/1, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 2.Aufl., Basel 2002, N 8/9 und 25/26 zu Art. 7 StHG). Dies hat auch bei tatsächlichen Wertverminderungen durch Bauten auf Nachbargrundstücken zu gelten.