d DBG vor. Erleidet das Grundstück hingegen durch die Nachbarbaute eine rechtliche Entwertung, werden also beispielsweise durch Einräumung einer Grunddienstbarkeit (z.B. Grenzbaurecht) - unter Verzicht auf die Erhebung einer Baueinsprache - bestimmte Eigentümerbefugnisse preisgegeben, kann dies eine Wertverminderung des belasteten Grundstückes bedeuten (vgl. etwa Urteil des Steuergerichts des Kantons Solothurn vom 1.7.1996, in: KSGE 1996 Nr. 2). c) Vorliegend steht keine Wertverminderung aufgrund der Preisgabe von Eigentümerbefugnissen, also keine rechtliche Entwertung der Liegenschaft der Beschwerdeführer zur Diskussion.