Leistet die Bauherrschaft an den Eigentümer des Nachbargrundstückes eine Entschädigung, damit dieser auf eine Baueinsprache verzichtet, ist diese Leistung beim Empfänger insoweit nicht steuerbar, als damit eine durch das Bauvorhaben resultierende Wertverminderung seines Grundstückes ausgeglichen wird. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A besitzt in der Nachbarschaft eines Industriebetriebes, der C AG, ein Einfamilienhaus, welches er zusammen mit seiner Ehefrau B bewohnt. Im März 2002 schloss er mit der C AG, welche eine Erweiterung ihrer Betriebsanlagen beabsichtigte, eine Vereinbarung.