Es ist offensichtlich, dass die Berufschancen für eine Handarbeitslehrerin mit einem heutigen Diplom schwinden. Gerade um die Berufschancen von Lehrpersonen mit heutigen Diplomen zu erhalten, wurden Möglichkeiten zur Nachqualifikation - wie der von der Beschwerdeführerin besuchte Lehrgang - geschaffen, wobei für das Nachqualifikationsstudium die früheren Ausbildungen und die Berufspraxis angerechnet werden (Botschaft vom 6.3.2001, a.a.O., S. 1095).