26 DBG; Knüsel, in: Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2a, Basel 2002, N 10 zu Art. 26 DBG). c) Im Rahmen der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz bzw. im Kanton Luzern wurde die Ausbildung zum Lehrerberuf weitgehend verändert. Die heutige Kategorisierung der Lehrpersonen orientiert sich an den uneinheitlichen Kriterien der Stufe (Kindergarten, Primarschule), des Schultyps (Realschule, Sekundarschule), des Fachs (Religion, Handarbeit, Hauswirtschaft, Sport) und der besonderen Förderung (Kleinklassen usw.). Neu ist deshalb eine Reduktion der Lehrerkategorien vorgesehen, indem man sich künftig vorrangig an den Stufen orientiert.