Nicht zu überzeugen vermag auch der Vergleich mit der Ausbildung einer Primarlehrerin zur Sekundarlehrerin. Wer sich vom Primarlehrer zum Sekundarlehrer ausbilden lässt, absolviert ein umfassendes Sekundarlehrerstudium in philosophisch-sprachlicher oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Richtung, das er mit dem Lizenziat abschliesst und das ihm ermöglicht, in einer höheren Schulstufe zu unterrichten. Die Beschwerdeführerin hingegen erwirbt mit ihrer "Zusatzausbildung" keine Unterrichtsbefähigung für eine höhere Schulstufe, sondern lediglich für zusätzliche Fächer. e) Zweifelsohne bestehen zwischen den Tätigkeiten der Handarbeitslehrerin und der Primarlehrerin Ähnlichkeiten.