Immerhin befähigt das Diplom für Textiles Gestalten zum Unterricht sowohl in der Primarschule als auch auf der Sekundarstufe I. Gemäss Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste vom 27. April 1999 (SRL Nr. 75) sind Lehrpersonen für die Primarschule wie auch Fachlehrpersonen für die Primarschule zudem beide der Funktionsgruppe E, Zielklasse 12, zugeordnet. Nach Ansicht der Vorinstanz gelten Zusatzausbildungskosten einer Handarbeitslehrerin wie auch diejenigen einer Kindergärtnerin zur Primarlehrerin als Ausbildungskosten.