Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Zuzug in die Therapiestelle nach einer vorübergehenden Trennung ganz bewusst einen Neuanfang in Bezug auf das Zusammenleben mit ihrem Ehemann versucht hat. Dass sie für diesen Neuanfang eine begleitende Betreuung suchte, die ihr Hilfe bei der Bewältigung von auftretenden Problemen bieten könnte, ist angesichts der wohl massiven Schwierigkeiten zwischen den Eheleuten nachvollziehbar. Im Hinblick auf den Umstand, dass sich ihr Ehemann bereits in der Therapiestelle befand, ist es schliesslich auch nicht völlig abwegig, dass sie diese Betreuung und Hilfe ebenfalls dort suchte.