Somit habe ihr Aufenthalt in der Therapiestelle sehr wohl auch für sie einen therapeutischen Zweck gehabt. Nachdem in der Ehe der Beschwerdeführerin massive Probleme entstanden waren, die auch dazu geführt hatten, dass sie sich eine Zeit lang im Frauenhaus Luzern aufgehalten hatte, stellte die Beschwerdeführerin bereits am 23. Januar 2002 einen Antrag auf gerichtliche Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes und bezog in der Folge am 1. Februar 2002 mit den vier Kindern eine eigene Wohnung. Die Eheleute lebten somit spätestens seit dem 1. Februar 2002 getrennt, also bereits vor dem Zeitpunkt, als der Ehemann im April 2002 in die Therapiestelle eintrat.