Dass der Grund für den Umzug nach Y die Wiederaufnahme ihres Ehelebens bzw. Familienlebens war, bestreitet die Beschwerdeführerin nicht. Sie bringt jedoch vor, dass sie diesen Neuanfang ganz bewusst in einem begleiteten Rahmen machen wollte, um ihre Haltung zu ihrem Ehemann grundsätzlich zu revidieren und gemeinsam nach einer sofortigen Besserung der aktuellen unbefriedigenden Situation zu suchen. Somit habe ihr Aufenthalt in der Therapiestelle sehr wohl auch für sie einen therapeutischen Zweck gehabt.