Bei der Entscheidung darüber, ob die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen einer markanten Zeitersparnis unzumutbar ist, muss nämlich der Vergleich anhand der üblichen und durchschnittlichen Reisezeiten getroffen werden. Nur so kann eine objektive Differenz zwischen den Reisezeiten ermittelt werden. In der Praxis ist es im Hinblick auf eine einfache Behandlung der Fälle vernünftig, auf ein messbares Kriterium abzustellen. Das heisst aber nicht, dass im Einzelfall die konkreten Umständen zu einer anderen Beurteilung führen können.