Der Beschwerdeführer behauptet, er habe wegen der Verschlechterung der Fahrpläne auf die Benutzung des Autos umgestellt und fahre seit dem Jahre 2001 mit dem Personenwagen nach Zollikofen. Indem er mit dem eigenen Fahrzeug den Arbeitsweg zurücklege, könne er seine Arbeitsleistung steigern und es stünde ihm mehr Ruhezeit zur Verfügung. In der Replik verwies der Beschwerdeführer auf seine flexiblen Arbeitszeiten, die es ihm ermöglichten, dem "Strassenverkehrsstress mehrheitlich auszuweichen".