Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erklärte im Jahre 1994 die Besteuerung von Zuwendungen an langjährige Lebenspartner zum Höchstsatz für verfassungswidrig, und zwar im Hinblick auf den für Hausangestellte geltenden privilegierten Steuersatz, der lediglich die Hälfte des Höchstsatzes beträgt. Langjährige Lebenspartner müssten in Bezug auf die Erbschaftssteuer zumindest gleich wie Hausangestellte behandelt werden (NStP 1994 S. 1). Gemäss § 11 Abs. 1 lit.