Mit dessen Inkrafttreten wurden das Gesetz über die Kurtaxen vom 14. Mai 1968 und das Gesetz über die Beherbergungsabgaben vom 9. Mai 1972 aufgehoben (§ 31 Tourismusgesetz). Wie der Regierungsrat in der Botschaft festhielt, sind die Kurtaxen für die Gemeinden bzw. die örtlichen Kur- und Verkehrsvereine von eminenter Bedeutung. Sie sind die wichtigste Grundlage für die lokale Tourismusförderung, bestehend in Massnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen im Interesse des Gastes. Mit der Kurtaxe haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Attraktivität und ihr Angebot zu heben (GR 3/1994 S. 832).