Insoweit ist der Wortlaut dieser Vorschrift klar und eindeutig. Der Auffassung des Beschwerdeführers, die fragliche Bestimmung sei hinsichtlich ihres Wortlautes irritierend, kann nach den gemachten Ausführungen nicht gefolgt werden. (...) d) Der Beschwerdeführer verweist zur Stützung seiner Begründung auf die Botschaft des Regierungsrates zum Tourismusgesetz vom 24. Mai 1994 (Verhandlungen des Grossen Rates; GR 3/1994 S. 822 ff.). Das Tourismusgesetz vom 30. Januar 1996 ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Mit dessen Inkrafttreten wurden das Gesetz über die Kurtaxen vom 14. Mai 1968 und das Gesetz über die Beherbergungsabgaben vom 9. Mai 1972 aufgehoben (§ 31 Tourismusgesetz).